...Allerdings minderten die Anschaffungskosten, die bisher nicht Betriebsausgaben gewesen seien, den später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung (Fortführung des Rechtsgedankens aus dem Urteil vom 7. Oktober 1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl II 1972, 271). Das FA werde daher zu prüfen haben, ob der Feststellungsbescheid 1995 nach §§ 172 ff. AO entsprechend geändert werden könne....