...Bei der Annahme des Verwaltungsgerichts, Paketabschläge seien im Dezember 1992 bei der Veräußerung großer, inhomogener Flächen mit unattraktiven und sonst nur schwer oder nicht zu veräußernden Flächenanteilen üblich gewesen, handelt es sich daher um eine Tatsachenfeststellung, die nicht mit der Grundsatzrüge angegriffen werden kann....