...Meistgebots die Bemessungsgrundlage für die GrESt durch Aufteilung des Meistgebots einschließlich der bestehen bleibenden Rechte im Verhältnis der gemeinen Werte für das bebaute Grundstück einerseits und für das Zubehör andererseits zu bestimmen, verletzt es das Recht des Erwerbers auf Gehör, wenn das FG ohne die Möglichkeit einer Stellungsnahme unterstellt, das Zubehör sei wertlos, weil sie mit seiner Veräußerung...