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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31. Januar 2018, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass er des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 254/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Juni 2018 mit den zugehörigen Feststellungen im Schuldspruch im Fall II.4 der Urteilsgründe, im Gesamtstrafausspruch und hinsichtlich der Einziehungsentscheidung aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 566/18
2018-11-27
BPatG 28. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2011 055 190 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. November 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: Die Beschwerde des Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 5/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 30. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 429/18
1. Bei Vermögensschäden aus verbotenen Kartellabsprachen liegt der Ort des Schadenseintritts grundsätzlich am Sitz des Unternehmens, in dessen Vermögen eingegriffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996, XII ZR 181/93, BGHZ 132, 105, 111; EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015, C-352/13, GRUR Int. 2015, 1176 Rn. 52 - CDC Hydrogen Peroxide). 2. Sind Gegenstand einer Klage abgetretene Schadensersatzansprüche aus verbotenen Kartellabsprachen mehrerer Unternehmen mit unterschiedlichem Geschäftssitz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ARZ 321/18
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 18/16 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 18/16 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 21/18 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 109/15 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 109/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 20/18 B
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 32/18, 4 BN 32/18 (4 CN 8/18)
2018-11-27
BSG
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 25/18 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 101/15 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 101/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 17/18 B
1. NV: Mittelbare (schriftliche) Beweismittel können bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden, wenn die Erhebung des unmittelbaren Beweises unmöglich, unzulässig oder unzumutbar ist . 2. NV: Das FG verstößt gegen den Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme, wenn es im Rahmen der Beweiswürdigung den unterschiedlichen Beweiswert von Urkunden- und Zeugenbeweis nicht beachtet . 3. NV: Ein Verstoß gegen die Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens liegt u.a. vor, wenn das FG eine...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 72/18
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache obliegt dem Amtsgericht – Schifffahrtsgericht – Emden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 295/18
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 15/17 R
Der Antrag des Rechtspflegers des Amtsgerichts Nürnberg auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 314/18
Scheinwerferbelüftungssystem Bei der Auslegung eines Patentanspruchs ist zu berücksichtigen, dass sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht. Wird in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 16/17
Die gegen das Urteil des Senats vom 14. September 2018 gerichtete Anhörungsrüge der Klägerin wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 267/17
Auf die Revision der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Februar 2017 aufgehoben, soweit nicht das Berufungsgericht die Berufung der Kläger betreffend die Anträge zurückgewiesen hat festzustellen, dass die Beklagte den Klägern Ersatz für jeglichen Schaden schuldet, der den Klägern durch die Verweigerung der Anerkennung des am 11. Mai 2015 erklärten Widerrufs entsteht, und die Kläger von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 174/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 604/18
2018-11-27
BVerwG 9. Senat
1. Nach § 6 UmwRG (ebenso jetzt § 17e Abs. 5 FStrG) ist neuer Tatsachenvortrag außerhalb der zehnwöchigen Klagebegründungsfrist unabhängig von einer konkreten Verfahrensverzögerung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit er nicht genügend entschuldigt wird. Innerhalb der Klagebegründungsfrist sind die Beweismittel für einen späteren förmlichen Beweisantrag bereits anzugeben. 2. Eine ordnungsgemäße Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots im Rahmen der Vorhabenzulassung setzt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 8/17