1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 16. Juli 2018 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten A. in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist, wird das oben genannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 4. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an...