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GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 048 623 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 31. Januar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und die Richterin Seyfarth beschlossen: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 32/16
2017-01-30
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 KSt 2/17, 3 KSt 2/17 (3 B 55/16)
NV: Bezieht sich eine Divergenzrüge auf Rechtssätze, die Gegenstand einer Schlussfolgerung sind, so muss die Divergenz in der Schlussfolgerung selbst liegen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 83/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 PKH 4/16 (3 B 28/16), 3 PKH 4/16, 3 B 28/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 PKH 4/16, 3 PKH 4/16 (3 B 28/16)
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 022 094.6 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 30. Januar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und die Richterin Seyfarth beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Markenstelle für Klasse 14, vom 6. Oktober 2014 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 531/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 060 031.8 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 30. Januar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Lachenmayr-Nikolaou sowie die Richterin Seyfarth beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 579/16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Dezember 2015 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 257/15
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für die Kläger auf 900 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 28/16 B
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 B 10/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 20 F 2/16
Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Verfahren vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. August 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 14/16 S
Im Saarland unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 37a Abs. 1 Nr. 1 AGJusG SL.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 120/16
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 8. Zivilsenat - vom 20. Mai 2015 aufgehoben und das Urteil das Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 11, vom 8. Januar 2010 in der Fassung des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 24. März 2010 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 130/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 18. Juli 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Bedrohung verurteilt worden ist (Tat 5. der Urteilsgründe), hiervon ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, die bestehen bleiben, b) im gesamten Strafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/16
Für den nachträglichen Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nach §§ 20g bis 20n BKAG ist nicht der ordentliche, sondern ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; das gilt auch, wenn wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird und somit gemäß § 20w Abs. 2 Satz 2 BKAG die Benachrichtigung der von diesen Überwachungsmaßnahmen betroffenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 735/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 405/16