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GERICHT
JAHR
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015 - 14 TaBV 5/14 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 12/15
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 14. April 2016 wird auf seine Kosten verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 551/16
Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 367/15
1. Wird vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt, spricht dies wie eine Zahlung, die sich ausschließlich am Verkehrswert orientiert, dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist. Auch in diesem Fall ist in einem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 7/14
1. Weicht der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik ab, unterliegt diese Abweichung einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Sind Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ist eine ergänzende Vertragsauslegung ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte darstellt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 297/15
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 59/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2015 105 811.8 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 21. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 7, vom 28. Januar 2016 aufgehoben, soweit die Anmeldung zurückgewiesen worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 21/16
Wer ein Grundstück nach § 31 Abs. 5 VermG voll (zurück-)erhält, muss die für frühere Grundpfandrechte anfallenden Ablösebeträge auch dann in vollem Umfang hinterlegen, wenn er ursprünglich nur einen anteiligen Rückgabeanspruch in Bezug auf das Grundstück hatte (Anschluss an Urteil vom 23. Februar 2005 - 8 C 17.03 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 21).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 52/16
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 240/17
Für die Beurteilung der künftigen wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens im Rahmen einer nach § 16 Abs. 1 BetrAVG anzustellenden Prognose sind die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern iSv. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht geeignet.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 455/15
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern --durch Zukauf von Fremdübersetzungen-- regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 45/13
Eine Bausparkasse darf im Regelfall einen Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (nunmehr § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) nach Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 185/16
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.953,62 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 88/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7. Dezember 2015 werden verworfen. 2. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 223/16
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 198/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 065 999 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2016 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und die Richterin Seyfarth beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 72/14
1. Unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 28. September 2016 wird festgestellt, dass das Rechtsmittel der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2016 wirksam zurückgenommen worden ist. 2. Unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 23. August 2016 betreffend die Verwerfung des Antrags der Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird der Antrag der Angeklagten auf Wiedereinsetzung in die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 552/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 100 38 866.3 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dipl.-Ing. Matter und Dipl.-Phys. Dr. Haupt beschlossen: 1. Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 19 W (pat) 3/17
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 63/15