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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. August 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 22. Mai 2015 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 10/16 R
1. Die Verabredung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) setzt die Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung Entschlossenen voraus, an der Verwirklichung eines hinreichend konkretisierten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken. Auch der selbst fest Entschlossene ist daher nicht der Verbrechensverabredung schuldig, wenn der oder die anderen den inneren Vorbehalt haben, sich tatsächlich nicht als Mittäter an der vereinbarten Tat beteiligen zu wollen. 2. Das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 260/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 51/16 B
Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (hier: Ausreise des Klägers im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Zweifel gehen dabei zu Lasten des ausreisenden Ausländers.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 14/16
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. September 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27. September 2012 zurückgewiesen, soweit die Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1981 bis 1989 in Höhe von 772,98 Mark (1981), 756,06 Mark (1982), 724,56 Mark (1983), 699,36 Mark (1984), 850,48 Mark (1985), 785,31 Mark (1986), 351,73 Mark (1987), 480,25 Mark (1988) und 624,39 Mark...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 11/16 R
In der Beschwerdesache … betreffend die international registrierte Marke 1 040 377 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. März 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, des Richters Merzbach sowie des Richters Dr. Meiser beschlossen: Auf die Beschwerde der Markeninhaberin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 9 - Internationale Markenregistrierung - des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 33/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Ein Verstoß gegen das Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK und gegen das Recht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 495/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 8. Juli 2016 werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zum Antrag des Generalbundesanwalts in Bezug auf die Revision des Angeklagten K. : Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs vom...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 607/16
2017-03-23
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. August 2015 - 9 Sa 421/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 543/15
2017-03-23
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 abgeändert und die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 4. Dezember 2013 auch insoweit zurückgewiesen, als die Feststellung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1975 bis 1984 und 1986 bis 1988 betroffen ist. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 16/16 R
Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten gegen den als „Urteil“ bezeichneten Beschluss des Landgerichts Aachen vom 18. Oktober 2016 nicht zuständig. Das Rechtsmittel wird zur weiteren Sachbehandlung an das Oberlandesgericht Köln abgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 59/17
Allein der Umstand, dass ein Anleger, dem nach Abschluss der Beratung zum (formalen) Vollzug der bereits getroffenen Anlageentscheidung kurz der Zeichnungsschein zur Unterschrift vorgelegt wird, den Text des Scheins vor der Unterzeichnung nicht durchliest und deshalb nicht den Widerspruch zwischen der erfolgten Beratung und im Schein enthaltenen Angaben zur Anlage bemerkt, rechtfertigt für sich nicht den Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 93/16
Der bloße Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft und die Ausübung von Herrschaftsmacht über diese Gesellschaft durch eine andere Gesellschaft genügen weder für die Annahme eines Übergangs von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen iSd. Richtlinie 2001/23/EG noch für die Annahme eines Betriebsübergangs iSv. § 613a BGB.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 91/15
Bei sog. ungeplanten Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 161/16
Wird in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer Klausel eine Probezeit und in einer anderen Klausel eine Kündigungsfrist festgelegt, ohne dass unmissverständlich deutlich wird, dass diese ausdrücklich genannte Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Arbeitgeber schon von Beginn des Arbeitsverhältnisses an nur mit dieser Kündigungsfrist, nicht aber mit der zweiwöchigen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 705/15
2017-03-23
BAG 8. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2014 - 15 Sa 530/14 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 90/15
KNEIPP Der Grundsatz, dass eine von Hause aus kennzeichnungsschwache, jedoch infolge Benutzung durchschnittlich kennzeichnungskräftige ältere Marke im Falle ihrer Übernahme in eine jüngere Kombinationsmarke deren Gesamteindruck prägen kann, ist nicht anzuwenden, wenn der angesprochene Verkehr das übernommene Zeichen im Kontext der jüngeren Kombinationsmarke lediglich in beschreibendem Sinne und nicht als Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke versteht (Fortführung von BGH GRUR 2013, 833 –...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 7/15
Streitgegenstand einer nach einem Statusfeststellungsverfahren erhobenen Anfechtungs- und Feststellungsklage ist grundsätzlich allein die Sozialversicherungspflicht aufgrund von Beschäftigung und nicht zugleich die Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 1/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 21/16 B