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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-10-11
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 185/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 594/16
Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der Zivilkammer 1 des Landgerichts Stendal vom 10. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 42/15
Von den gesetzlichen Verjährungshöchstfristen kann nicht auf ein "Mindestzeitmoment" für die Verwirkung des Verbraucherwiderrufsrechts geschlossen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 393/16
Das Arbeitsgericht München ist zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AS 5/17
1. Bietet ein Luftverkehrsunternehmen bei einer Annullierung entsprechend seiner Verpflichtung aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 1 FluggastrechteVO eine anderweitige Beförderung zum Zielort an, ist es hinsichtlich des annullierten Fluges weiterhin ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO. 2. Ein Luftverkehrsunternehmen wird bei einer Annullierung nur dann von seiner Pflicht zur Ausgleichsleistung befreit, wenn der angebotene Ersatzflug dem Fluggast...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 73/16
Auf das Recht, die auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, findet § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Anwendung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 555/16
Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl I 2013, 1087, Rz 205).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 3/17
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. 2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts. 3. Personen, die sich dauerhaft weder dem...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2019/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. Juni 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 496/16
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer PKW aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 33/16
Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Seiters und Reiter und die Richterinnen Dr. Liebert und Dr. Arend wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZA 12/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Betreffend die Rüge einer Verletzung von § 52 StPO bemerkt der Senat ergänzend zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 379/17
1. Vom Versorgungswerk der Presse zu günstigen Gruppentarifen beschaffte Versicherungsleistungen sind nicht schon deswegen beitragspflichtige Versorgungsbezüge, sondern Erträge aus einer privaten Versicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Pflichtversicherten beitragsfrei sind. 2. Das Versorgungswerk ist weder eine Pensionskasse noch organisiert es als Versorgungseinrichtung "eigener Art" eine betriebliche Altersversorgung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/16 R
Eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015, IV ZR 71/14, juris Rn. 11).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 443/16
1. Der Notar kann die notarielle Niederschrift über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft berichtigen. Bei der Berichtigung durch eine ergänzende Niederschrift müssen der Versammlungsleiter oder die in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre nicht mitwirken. 2. Der Rechtsgrund für die gewählte Abstimmungsart muss nicht in der Niederschrift angegeben werden. 3. Das zahlenmäßige Ergebnis der Abstimmung ist mit der Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen in die notarielle Niederschrift...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 375/15
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 040 993.3 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 10. Oktober 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 2/16
1. Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen . 2. Eine im Revisionsverfahren nachgereichte Vollmacht genehmigt sowohl die Revisionseinlegung als auch die Erhebung der Klage. Sie wirkt bis ins Einspruchsverfahren zurück .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 1/16
1. Behält sich eine Kommanditgesellschaft die erneute Einforderung der an einen Kommanditisten zurückgezahlten Einlage vor, indem sie den Zahlungsvorgang ungeachtet des Fehlens darlehenstypischer Regelungen, insbesondere zur Verzinsung, als Darlehensgewährung bezeichnet, so stellt sich die spätere Rückzahlung des vermeintlichen Darlehens als erneute Einzahlung der Einlage dar. 2. Ein Kommanditist, der seine Einlage durch eine Zahlung an die Gesellschaft wieder auffüllt, ohne hierzu rechtlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 353/15