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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 9. Mai 2017 aufgehoben, soweit von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 410/17
1. NV: Übergeht das FG bei der Würdigung sämtlicher Umstände den substantiierten Vortrag des Klägers, kann seine Würdigung keinen Bestand haben . 2. NV: Der fehlende Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit spricht indiziell gegen ein krisenbestimmtes Darlehen oder ein Finanzplandarlehen. Etwas anderes kann sich aber unter besonderen Umständen auch bei unklarem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit oder bei klar vereinbarter Kündigungsmöglichkeit ergeben .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 29/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2016 - 3 Sa 8/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 5. November 2015 - 9 Ca 9117/15 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die in Ziff. 1 ausgeurteilten Zinsen seit dem 7. Mai 2015 und die in Ziff. 2 ausgeurteilten Zinsen seit dem 3. September 2015 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 621/16
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 182/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 591/16
In einem Beschluss gemäß § 850k Abs. 3 ZPO kann eine Bezifferung des pfändungsfreien Betrags unterbleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine gleichmäßige Befriedigung des Gläubigers und gleichrangiger weiterer Unterhaltsberechtigter zu erreichen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 53/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. März 2017 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 332/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2986 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/17 B
2017-10-11
BSG 6. Senat
Auf die Revisionen der Klägerin, der Beklagten und des Beigeladenen zu 2. wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 22. März 2017 geändert, soweit das Sozialgericht die Beklagte verpflichtet hat, über die Vergütung der antrags- und genehmigungsbedürftigen Leistungen in den Quartalen I/2013 und II/2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nach Änderung des EBM-Ä erneut zu entscheiden. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/17 R
Portierungsauftrag Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen handelt gemäß § 4 Nr. 4 UWG unlauter, wenn er zu seinen Gunsten von Kunden eines Wettbewerbers erteilte, vor Ausführung widerrufene Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs erneut systematisch und planmäßig dem Wettbewerber zuleitet, so dass der unzutreffende Eindruck entsteht, die Kunden hätten sich zum wiederholten Male zu seinen Gunsten entschieden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 210/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 020 992.1 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts im schriftlichen Verfahren am 11. Oktober 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber und der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 577/17
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 932/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2016 - 8 Sa 480/16 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Revision des Klägers wird das vorgenannte Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 694/16
2017-10-11
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2016 - 3 Sa 16/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 10. Dezember 2015 - 1 Ca 1149/15 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die in Ziff. 1 ausgeurteilten Zinsen seit dem 7. Mai 2015, die in Ziff. 2 ausgeurteilten Zinsen seit dem 15. Oktober 2015 und die in Ziff. 3 ausgeurteilten Zinsen seit dem 11. Dezember 2015 zu zahlen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 622/16
1. Die Zahlung eines zu verrechnenden Vorschusses auf die in demselben Veranlagungszeitraum vereinnahmte Entschädigung ist eine die Abwicklung betreffende Zahlungsmodalität und für die Zusammenballung der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG unschädlich . 2. Bei einem zeitlichen Abstand zweier selbständiger Entschädigungszahlungen von sechs Jahren fehlt der für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Entschädigungsleistung erforderliche zeitliche Zusammenhang .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 11/17
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K…, wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1758/17
1. Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist auch dann, wenn sie in einer einstweiligen Verfügung enthalten ist, mangels abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sie neben der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. 2. Eine im Verfügungsverfahren grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liegt regelmäßig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 96/16
2017-10-11
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 183/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 592/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 11. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 173 049 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/17 B
2017-10-11
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 184/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 593/16