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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die Klage eines Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsbeschlusses zur Ausübung der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss unterliegt jedenfalls bis zur Nachberichterstattung auf der nachfolgenden Hauptversammlung nicht der Monatsfrist entsprechend § 246 Abs. 1 AktG, ist aber ohne unangemessene Verzögerung zu erheben. 2. Unabhängig davon, ob bei Vorliegen der in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausdrücklich genannten Voraussetzungen eine weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 120/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2018 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 64/18 B
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvQ 45/18
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2017, vom 17. August 2017 und vom 12. September 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 7/18
1. Bestimmen die Satzung oder der Aufsichtsrat, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats grundsätzlich vor der Durchführung des Geschäfts einzuholen. 2. Die Zustimmung kann, vorbehaltlich der Übertragung der Zustimmungsentscheidung auf einen Ausschuss, nur durch ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats erteilt werden und kann nicht durch eine Entscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 24/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 022 530 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 10. Juli 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: 1. Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen. 2. Die Markeninhaberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 9/18
1a. Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflichten verletzt hat, ist eine rechtliche Würdigung, die als Meinungsäußerung mangels Beweisbarkeit keine Tatsache ist. 1b. Für die Auslegung des Begriffs der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf ist auf die im Rahmen der Regelpublizität des Emittenten zu offenbarenden Tatsachen abzustellen. 1c. Die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ehemaliges Mitglied des Vorstands wegen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 24/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 4. August 2016 wird mit der Maßgabe verworfen, dass von der Gesamtfreiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt gilt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 605/16
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. August 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 500/16
In der Beschwerdesache … … betreffend das Patent … wegen Übergangs der Einsprechendenstellung hat der 7. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 10. Juli 2018 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richterin Püschel und die Richterin Dr. Schnurr beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Patentabteilung 16 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. April 2017 aufgehoben und die Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 10/17
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 17. September 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: bis 650.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 580/15
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG endgültig auf bis 350.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 674/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2018 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 224/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 16. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 204/18
Die Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments begründet ein Verfahrenshindernis bei der Durchführung eines wehrdienstgerichtlichen Disziplinarverfahrens. Dies gilt auch für vor dem Mandatserwerb eingeleitete ("mitgebrachte") Verfahren.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WDB 2/18
Die Versagung und der Widerruf des Kleinen Waffenscheins können auf die freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe gestützt werden, wenn die Gewaltausübung ein prägendes Strukturmerkmal dieser Gruppe darstellt und ein Mitglied jederzeit in deren Gewalttätigkeiten hineingezogen werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 79/18
1. NV: Eine wirksame Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 und Abs. 2 FGO erfordert, dass die die Frist anordnende Verfügung des Vorsitzenden oder des Berichterstatters von diesem unterschrieben worden ist, so dass ein Namenskürzel (Paraphe) nicht ausreicht. 2. NV: Soll einem Beteiligten nach § 79b Abs. 2 FGO aufgegeben werden, zu bestimmten Vorgängen entweder Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen oder Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen, muss der Vorsitzende oder der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 113/17
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 252/18
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 053 513 hat der 28. Senat (Marken Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juli 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein sowie der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 10, vom 21. November 2016 aufgehoben, soweit die Widersprüche aus den Unionsmarken 002 881 480 und 009 727 025...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 562/17