...Der Durchschnittsverbraucher wird deshalb auch bisher noch nicht verwendete oder grammatikalisch fehlerhafte, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen durchaus als solche und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (BGH GRUR 2004, 778, 779 – URLAUB DIREKT; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; Ströbele, a. a. O., § 8 Rn. 139 m. w....