...Da das Protokoll in diesem Fall aber keine konstitutive Funktion hat, sondern als öffentliche Urkunde (vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 46 Rn. 55) nur Auskunft über den Ablauf der Anhörung einschließlich der Beschlussverkündung gibt und dieses Protokoll durchaus rekonstruierbar war, steht dessen Beweiswert außer Frage; zudem ist der dort wiedergegebene Beschlusstenor völlig unstreitig....