...Dies gilt umso mehr, wenn er ein eigenes Interesse an einer Inanspruchnahme des Folgeveröffentlichers hat, etwa weil er sich gegen eine Urheberrechtsverletzung zur Wehr setzen möchte. 29 Mit diesem Entscheidungsprozess wird der Verletzte nicht überfordert, denn dazu darf er im Regelfall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und den jeweiligen Rechtsanwalt treffen entsprechende Hinweispflichten (vgl...