...Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte weder als Täterin noch als Teilnehmerin haftet. 29 a) Als Täter einer Urheberrechtsverletzung haftet derjenige, der die Merkmale eines Verletzungstatbestands selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 13 - Sommer unseres Lebens)....