...Persönlichkeits- und Verwertungsrechte spielten nach dem Urhebergesetz im Widerspruchsverfahren keine Rolle, es komme gemäß § 15 Abs. 2, 3 MarkenG auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werktitel an und hiervon ausgehend darauf, ob bzw. in welchem Umfang die beiderseitigen Werkkategorien mit diesen Kennzeichen zu einer Verwechslungsgefahr führen oder ob ein bekannter Werktitel in unlauterer Weise ausgenutzt...