...Mit einem pfändungsfreien Betrag von ca. 1.100 € könne er sich jedenfalls weder eine neue Existenz aufbauen noch Vorsorge für seinen Lebensabend treffen, geschweige denn Unterhalt für seine minderjährige Tochter bezahlen. 13 Soweit er zur Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht gesondert vorgetragen habe, sei dies auch nicht notwendig, da im Falle des Erlasses deren Grundlage entfiele...