...von Programminhalten, die Gegenstand der streitigen Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 sein können, unmittelbar nahe, da das Publikum allgemein an Angebote gewöhnt ist, die den Vergnügungszweck herausstellen (etwa Vergnügungspark, Vergnügungsbad, Vergnügungslokal, Vergnügungsreise, Vergnügungstheater) und namentlich Fernsehsendungen gerade darauf gerichtet sein können, in gefälliger Weise zu unterhalten...