...Die Prüfung, ob das behinderte Kind außerstande sei, sich selbst zu unterhalten, habe nach dem Monatsprinzip zu erfolgen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046). Danach sei die Grundsicherung bzw. die Nachzahlung von Grundsicherung als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen....