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Urteile für Unfallversicherung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Wie das BSG bereits hinsichtlich der Einkommensberücksichtigung der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 56 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) entschieden hat, ist erforderlich, dass sich die Zweckbestimmung der betreffenden Leistung eindeutig aus der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift ergibt (vgl BSGE 99, 47, 51 = SozR 4-4200 § 11 Nr 5, jeweils RdNr 28). 17 Ebenso...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 76/08 R
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 211/17
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 61/15
..., dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung durch Berücksichtigung als Einkommen im Rahmen des SGB II verfehlt wird, sowie dass für einen identischen Zweck Doppelleistungen erbracht werden ( vgl BSG Urteil vom 5.9.2007 - B 11b AS 15/06 R, BSGE 99, 47, 57 = SozR 4-4200 § 11 Nr 5; BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R und - B 14/7b AS 20/07 R zur Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 67/09 R
...Den Anwendungsbereich des AAÜG, das am 1.8.1991 in Kraft getreten ist (Art 42 Abs 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung - Rentenüberleitungsgesetz - vom 25.7.1991, BGBl I 1606), regelt dessen seither unveränderter § 1 Abs 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 3/12 R
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 57/15
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 54/15
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 55/15
...Weniger naheliegend wäre es, den Regelungen über die Hinzuverdienstgrenze des SGB VI insoweit ein Nachrangverhältnis zu entnehmen, sodass § 104 Abs 1 SGB X einschlägig wäre (vgl demgegenüber für die Anwendbarkeit des § 104 SGB X beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-1300 § 107...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/09 R
...Dieses allgemeine Rechtsprinzip gilt umfassend in den sozialrechtlich geprägten Rechtsbeziehungen (vgl zB Arzneimittelregress einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine Universität, BSG SozR 2200 § 368e Nr 10; Zahlungsanspruch eines Krankenhauses gegen einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, BSG Urteil vom 28.6.1988 - 2 RU 40/87 - Juris; Erstattungsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 AS 1/16 KL
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 58/15
...(im Folgenden: Versicherter) war als Straßenbauarbeiter bei der klagenden Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) versichert, bei der beklagten Krankenkasse (KK) krankenversichert und bei der beigeladenen Trägerin in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) rentenversichert....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/09 R
...Den Anwendungsbereich des AAÜG, das am 1.8.1991 in Kraft getreten ist (Art 42 Abs 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung RÜG> vom 25.7.1991, BGBl I 1606), regelt dessen seither unveränderter § 1 Abs 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 7/10 R
...Dies ergab sich insbesondere sowohl aus der Mitteilung eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung als auch aus den sehr aussagekräftigen gutachtlichen Feststellungen, zu denen der MDK bei Auswertung der die Versicherte betreffenden Behandlungsunterlagen gelangte. 24 b) Die Klägerin kann sich demgegenüber nicht auf die Verletzung der Anforderungen an Auffälligkeitsprüfungen, insbesondere des...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 34/13 R
....; für die Unfallversicherung auf Dritte: Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 179 Rn. 197). Nach einer dritten Ansicht sollen nur solche Änderungen einwilligungsbedürftig sein, die das Risiko der versicherten Person beeinflussen (Patzer in Looschelders/Pohlmann, VVG 9. Aufl. § 150 Rn. 2; Schnepp/Gebert in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 222/16
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 56/15
...Die jährlich angefallenen Vorsorgeaufwendungen hätten sich aus den freiwilligen Beiträgen zum Versorgungswerk, den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Unfallversicherung sowie zur Lebensversicherung zusammengesetzt, so dass die an das Versorgungswerk gezahlten Beiträge zumindest in den Jahren 1999 bis 2003 nur zu 29 % als Sonderausgaben steuerwirksam gewesen seien....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 21/12
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 63/15
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 62/15
2016-08-25
BAG 8. Senat
...Diese mittelbare Refinanzierung der Anschaffungskosten der Fahrzeuge über die Benutzungsentgelte, die ihrerseits letztlich von den Kostenträgern, dh. den Krankenkassen bzw. den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, ändert allerdings nichts daran, dass die vom J angeschafften Rettungsfahrzeuge auch nach Ablauf des Abschreibungszeitraums weiter genutzt werden konnten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 59/15