...Damit sind ersichtlich Fälle höherer Gewalt wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle gemeint (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 122, 127). Ungeachtet dessen ist die Herausnahme von Notfallgestaltungen, die ersichtlich dem Bestreben geschuldet sind, einen (unbegründeten) Globalantrag zu vermeiden, regelmäßig überflüssig....