...Auch wenn die Klägerin über das Bankkonto der Stiftung keine Verfügungsmacht gehabt habe, habe die Überweisung der Spende auf dieses Bankkonto wegen der Widerrufsmöglichkeit nach § 81 Abs. 2 BGB noch zu keiner endgültigen Trennung der Vermögenssphären geführt. Im Übrigen hätte die legislative Möglichkeit bestanden, im Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15....