...Für das Leistungserbringungsrecht nach dem SGB V ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geklärt, dass zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung grundsätzlich eine strikte Trennung besteht. Für eine sektorenübergreifende Leistungserbringung bedarf es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R - juris Rn. 20 f.)....