...Die für eine Trennung der gegenläufigen Versammlungen erforderlichen Voraussetzungen seien im Lichte der praktischen Konkordanz erfüllt gewesen, denn ohne eine Trennung wäre die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet gewesen. Das in Umsetzung dieses Prinzips gegenüber dem Kläger ausgesprochene Betretensverbot sei zu Recht ergangen....