.... … (3) Der Freistaat Sachsen wird bis zum 31.07.2008 den Lehrkräften, die den Wunsch nach einer Beschäftigung in befristet oder unbefristet verlängerter Teilzeit oder in Vollzeit anzeigen, einen Änderungsvertrag anbieten, nach dem die Lehrkraft ab dem Schuljahr 2008/2009 mit dem höchstmöglichen Beschäftigungsumfang nach Abs. 2, höchstens dem gewünschten Beschäftigungsumfang, beschäftigt wird....