...massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf des Tatopfers gestützt hat, was nach den Umständen nahe lag, so bedurfte es, um zur Annahme eines unbeendeten Versuchs aus der Perspektive des so genannten Rücktrittshorizonts zu gelangen, der Feststellung tatsächlicher Umstände, aufgrund derer der Angeklagte nach Abschluss der plangemäß durchgeführten Gewalteinwirkungen und zum Zeitpunkt seiner Flucht vom Tatort...