...Geht man davon aus, dass es sich bei den BVW um eine Betriebsvereinbarung handelt, wäre diese wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und damit wie Gesetze auszulegen. 17 a) Auszugehen ist vom Wortlaut der Bestimmungen und dem durch ihn vermittelten Wortsinn....