32

Urteile für Streitschlichtung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zivilsenat V ZR 169/11 Obligatorische Streitschlichtung in Nordrhein-Westfallen bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen einen Grundstücksnachbarn In Nordrhein-Westfalen unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO und § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a GüSchlG NRW (= § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 169/11
...Zivilsenat IX ZR 213/10 Obligatorische Streitschlichtung als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage eines Insolvenzgläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 213/10
...Zivilsenat V ZR 16/17 Obligatorische Streitschlichtung als Prozessvoraussetzung bei nachbarrechtlichen Ansprüchen mit gesetzlicher Ausschlussfrist; Hemmung der Ausschlussfrist bei Einleitung eines Schlichtungsverfahrens 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 16/17
...Zivilsenat V ZR 120/16 Obligatorische Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten im Saarland Im Saarland unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 37a Abs. 1 Nr. 1 AGJusG SL. Auf die Revision des Klägers werden das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 120/16
...Zivilsenat V ZR 96/15 Obligatorische Streitschlichtung in Rheinland-Pfalz: Zahlungsklage wegen Verstoßes gegen nachbarrechtliche Bestimmungen In Rheinland-Pfalz unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG RP. Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 96/15
...Zivilsenat VI ZR 111/09 Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg: Parteierweiterung nach einem Mahnverfahren in einer Verkehrsunfallsache auf den Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren Wird der im Mahnverfahren nur gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer geltend gemachte Anspruch mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 111/09
...Zivilsenat VI ZR 151/12 Prozessvoraussetzung der obligatorischen Streitschlichtung in Baden-Württemberg: Schlichtungsversuch nach Verweisung einer Sache wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit vom Landgericht an das Amtsgericht Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 SchlG BW kann nicht erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass sie generell auch die Fälle erfasst, in denen die Klage aufgrund einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 151/12
...In einem solchen Fall entspricht es dem erkennbaren Sinn und Zweck der Klausel, dem Versicherungsnehmer bei einem Wechsel des Tätigkeitsfelds eine Übergangszeit zuzubilligen, in der er die Voraussetzungen zur Ausübung der neuen Erwerbstätigkeit schaffen, also hier etwa die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mediation bekannt geben und bei Parteien oder Gerichten die Beauftragung mit einer Streitschlichtung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 259/08
...Jedenfalls wenn nach einer ausführlichen Erörterung der streitgegenständlichen Punkte in der obligatorischen Güteverhandlung eine gütliche Streitbeilegung durch ein umfassendes prozessuales Anerkenntnis erreicht werde, stelle das Erfordernis der vorgerichtlichen Streitschlichtung nach § 15a EGZPO ausnahmsweise eine verzichtbare Prozessvoraussetzung für den Erlass eines Anerkenntnisurteils dar....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 287/13
...Im Übrigen dürfte der klagenden Partei, die den Rechtsstreit anstelle einer anderen Partei, die das Schlichtungsverfahren durchgeführt hat, fortsetzt, kaum jemals vorzuwerfen sein, in den Prozess eingetreten zu sein, um dem Erfordernis einer obligatorischen Streitschlichtung zu entgehen (vgl. Senat, Urt. v. 22. Oktober 2004, V ZR 47/04, aaO.)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 9/10
...D. in L. einen "Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung" (Anlage K 1a) ein. Die Gütestelle unterrichtete die Beklagte hiervon. Nachdem diese zum Gütetermin nicht erschienen war, stellte die Gütestelle am 18. Dezember 2012 das Scheitern des Verfahrens fest....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 88/15
...Dezember 2011 reichten die Kläger über ihre vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten bei der Gütestelle des Rechtsanwalts D. in L. einen "Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung" (Anlage K 1a) ein. Die Gütestelle unterrichtete die Beklagte hiervon. Nachdem diese zum Gütetermin nicht erschienen war, stellte die Gütestelle am 18. Dezember 2012 das Scheitern des Verfahrens fest....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 74/15
...Diese Vorschriften gelten nicht für das Verhältnis der Arbeitsgerichte zu den nach dem Betriebsverfassungsgesetz errichteten Stellen für eine innerbetriebliche Streitschlichtung (zu § 101 Abs. 2 ArbGG: BAG 10. April 1996 - 10 AZR 722/95 - zu II [richtig: III] 1 der Gründe, BAGE 82, 370). 14 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 76/12
...Dezember 2011 reichten die Kläger über ihre vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten bei der Gütestelle des Rechtsanwalts D. in L. einen "Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung" (Anlage K 1a) ein. Die Gütestelle unterrichtete die Beklagte hiervon. Nachdem diese zum Gütetermin nicht erschienen war, stellte die Gütestelle am 18. Dezember 2012 das Scheitern des Verfahrens fest....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 75/15
...Schmidt in Prütting, Außergerichtliche Streitschlichtung, Rn. 599; Friedrich, NJW 2003, 3534, 3536; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, OLGR 2002, 19, 20; a.A. LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2003, 1508; AnwK-RVG/Onderka/Schafhausen/Schneider/Thiel, 8. Aufl., VV 2303 Rn. 50; wohl auch MünchKommZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 36, 38; BeckOKZPO/Jaspersen, Stand: 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 12/17
...Etwa zum gleichen Zeitpunkt trat der ebenfalls um eine Streitschlichtung bemühte D. V. zwischen die Kontrahenten und wurde von dem Zeugen A. mit der Faust zu Boden geschlagen. Ob sich D. V. danach noch einmal zu erheben vermochte oder sofort regungslos liegenblieb, konnte das Landgericht nicht zweifelsfrei feststellen. Wenige Sekunden nachdem D....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 608/11
...Die Klägerin habe einen Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung erstellt. Damit sei die verlangte Gebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG entstanden. 6 Der Gebührenanspruch der Klägerin sei nicht gemäß § 362 BGB untergegangen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 203/18
...Dass der Gesetzgeber auch bei den krankenversicherungsrechtlichen Streitigkeiten, in denen sich Krankenhäuser und Krankenkassen im Gleichordnungsverhältnis gegenüberstehen und deshalb § 78 SGG nicht anwendbar ist, der Klagerhebung eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschalten darf, unterliegt deshalb keinem Zweifel. 27 Indessen gelten auch für eine solche außergerichtliche Streitschlichtung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 7/14 R
...Dies ist jedoch zu verneinen, ohne dass es darauf ankäme, ob die Streitschlichtung auch im nachbarlichen Verhältnis zwischen einem Bürger und der öffentlichen Hand als Grundstückseigentümer obligatorisch ist. 5 a) Es handelt sich nicht um eine Streitigkeit „über Ansprüche wegen der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen“ im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a JustG NRW. 6...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 229/14
...Die Revision ist insgesamt statthaft, § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. 13 Soweit das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen die Zulassung "auf die Frage des Endes der Hemmung der Verjährung bei Beendigung eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitschlichtung" beschränkt hat, ist diese Beschränkung unwirksam....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 526/14