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Urteile für Streitschlichtung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Klage, die wegen Fehlens des vor Klageerhebung erforderlichen Schlichtungsverfahrens in erster Instanz als unzulässig abgewiesen worden ist, nach Wegfall des die außergerichtliche Streitschlichtung fordernden Gesetzes während der Berufungsinstanz als zulässig zu behandeln ist (vgl. dazu BGH Urteil vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 195/17
...Diese Vorschriften gelten nicht für das Verhältnis der Arbeitsgerichte zu den nach dem Betriebsverfassungsgesetz errichteten Stellen für eine innerbetriebliche Streitschlichtung ( BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13 mwN). 21 4....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 5/14
...Der Hemmungstatbestand des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB gilt nur für Fälle obligatorischer Streitschlichtung, wie inzwischen auch § 17c Abs 4b S 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz sie regelt (eingefügt durch Art 5c Nr 2 Buchst e Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423, mWv 1.8.2013)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 71/12 R
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Der Hemmungstatbestand des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB gilt nur für Fälle obligatorischer Streitschlichtung, wie inzwischen auch § 17c Abs 4b S 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz sie regelt (eingefügt durch Art 5c Nr 2 Buchst e Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423, mWv 1.8.2013)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 61/12 R
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Der Hemmungstatbestand des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB gilt nur für Fälle obligatorischer Streitschlichtung, wie inzwischen auch § 17c Abs 4b S 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz sie regelt (eingefügt durch Art 5c Nr 2 Buchst e Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423, mWv 1.8.2013)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 59/12 R
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Der Hemmungstatbestand des § 204 Abs 1 Nr 4 BGB gilt nur für Fälle obligatorischer Streitschlichtung, wie inzwischen auch § 17c Abs 4b S 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz sie regelt (eingefügt durch Art 5c Nr 2 Buchst e Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013, BGBl I 2423, mWv 1.8.2013)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 60/12 R
...Dezember 2011 stellten die Prozessbevollmächtigten bei einer staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle einen Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung gegen die Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Hierüber informierten sie die Beklagte am 27. März 2012 und baten um Kostenschutz für das Güteverfahren und vorsorglich für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 215/16
...Eine solche Streitschlichtung ist vorliegend - auch wenn sich der Sachverhalt auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht - noch sinnvoll möglich. 19 dd) Entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur kann die Zulässigkeit des besonderen Missbrauchsverfahrens auch nicht mit der Begründung verneint werden, dieses diene lediglich der Vorbereitung einer zivilrechtlichen Geltendmachung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 12/17
...Zwar kann die Hilfeleistung in Familien, auch durch eine Streitschlichtung oder einen Sühneversuch, im Einzelfall dem Bereich der Seelsorge zuzurechnen sein (vgl. Rogall in SK StPO [Stand Oktober 2002] § 53 Rdn. 70; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg aaO § 53 Rdn. 23 jeweils m.w.N.). Im Hinblick auf die Besonderheiten des Falles schließt der Senat dies hier aber aus....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 650/09
.... , den das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt hatte, einen Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung gegen die drei Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Hierüber informierten die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Beklagte erstmals mit Schreiben vom 27. März 2012....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 266/14
...Soweit geltend gemacht wird, dass das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Streitschlichtung durch (Landes- oder Bundes-)Schiedsämter nach § 89 SGB V bzw durch den erweiterten Bewertungsausschuss nach § 87 Abs 4 SGB V untauglich sei, weil es nicht sicherstelle, dass die Interessen der Ärzteschaft gewahrt würden, geht dies fehl....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/15 R
...In den folgenden Jahren ist die außergerichtliche Streitschlichtung durch Schiedspersonen auf weitere Bereiche ausgedehnt worden: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vom 26.3.2007 (BGBl I 378) wurde die Schlichtung im Bereich der stationären und ambulanten Hospizleistungen nach § 39a Abs 1 Satz 7 bis 9 SGB V einer Schiedsperson übertragen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 9/14 R