...Hinzu kommt die Möglichkeit, das Strafverfahren unter Opportunitätsgesichtspunkten gemäß §§ 153, 153a StPO einzustellen. 25 (bb) Die Norm verstößt auch nicht deshalb gegen das Übermaßverbot, weil sie nicht erst die Verletzung hochrangiger Rechtsgüter, sondern bereits im Vorfeld deren Gefährdung im frühen Stadium der Tatvorbereitung unter Strafe stellt (vgl. hierzu etwa Gierhake, ZIS 2008, 397, 400...