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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 3. Mai 2018 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 367/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 12. März 2018, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. März 2018 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 380/18
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Marburg vom 25. Mai 2018 wird verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 462/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten H. , P. und T. wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 12. Januar 2018, soweit es die Angeklagten H. , P. , T. und R. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat K. ), b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit Ausnahme derim Fall II. 1. der Urteilsgründe (Tat L. ) gegen die Angeklagten H. und P. als Gesamtschuldner angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 424/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31. Januar 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Dass das Landgericht von der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 244/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19. Oktober 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der vom Generalbundesanwalt angeregten Berichtigung der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht, da sich die vom...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 58/19
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. November 2018 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II.5 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit wird der Angeklagte freigesprochen und werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Körperverletzung in drei Fällen, Sachbeschädigung in zwei Fällen, Bedrohung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 63/19
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 27. April 2018 dahin geändert, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 40.000 Euro angeordnet ist. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 569/18
Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in den Grundrechten verankerten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar, soweit er § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB i.V.m. § 78 Abs. 1 Satz 2 StGB sowie § 76b Abs. 1 StGB jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 192/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 2. August 2018, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall 1 der Urteilsgründe und die Gesamtstrafe aufgehoben; jedoch bleiben die jeweils zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 4/19
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 1. Juni 2018 dahingehend geändert, dass die Angeklagten sich durch die Tat B.II des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung schuldig gemacht haben, der Angeklagte T. zudem tateinheitlich der versuchten Nötigung. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. Die Staatskasse hat deren Kosten sowie die den Angeklagten durch das jeweilige Rechtsmittel entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 526/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 28. Februar 2018 - auch soweit es die Nebenbeteiligten betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 286/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 26. Juli 2018 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 593/18
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2017 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte, soweit sie wegen zweier Fälle der schweren Körperverletzung verurteilt worden ist, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig ist. 2. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin M. gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 604/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 11. Oktober 2018 - soweit es ihn betrifft - im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 8.834,25 € angeordnet wird und dahin ergänzt, dass die mit Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 19. März 2018 angeordnete „Einziehung von Wertersatz“ in Höhe von 4.085,30 € aufrechterhalten wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 26/19
1. Der Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 1. November 2018 wird aufgehoben. 2. Für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Landgerichts Essen vom 4. Januar 2013 (35 KLs-71 Js 529/08-15/12) ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Görlitz zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 8/19
1. Auf die Revision des Beschwerdeführers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 18. Juli 2018 in den Fällen II. 1 und II. 2 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 558/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 13. Juli 2018 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 692/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 29. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/18