1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten H. , P. und T. wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 12. Januar 2018, soweit es die Angeklagten H. , P. , T. und R. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat K. ), b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit Ausnahme derim Fall II. 1. der Urteilsgründe (Tat L. ) gegen die Angeklagten H. und P. als Gesamtschuldner angeordneten Einziehung des Wertes von Taterträgen in...