Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zu.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 94/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29. Juli 2015 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 555/15
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 13. Februar 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 349/15
Die Höhe der Kompensation für eine hinsichtlich Art, Ausmaß und ihrer Ursachen prozessordnungsgemäß festgestellte überlange Verfahrensdauer ist ein zulässiger Verständigungsgegenstand.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 79/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten N. und S. wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. März 2015, soweit es sie betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das vorgenannte Urteil, soweit es diesen Angeklagten betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch, b) soweit von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 3. Die Sache wird zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 379/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 17. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 165/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 31. März 2015 aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen der Taten zu 1. bis 17. der Urteilsgründe (Steuerhinterziehung in 17 Fällen) verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 366/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 25. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Entgegen der Ansicht des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 312/15
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 8. April 2015 aufgehoben, a) soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II. 3. und 4. der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) soweit es den Mitangeklagten K. betrifft, im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II. 4. der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 444/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30. April 2015 a) im Schuldspruch aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen versuchter räuberischer Erpressung (Fall II. 2) und wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Vergewaltigung (Fall II. 3) verurteilt worden ist; die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen und zur subjektiven Tatseite im Falle der tateinheitlichen Verurteilung wegen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 462/15
Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 und vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14 an. An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest. Sost-Scheible Roggenbuck Cierniak Mutzbauer Bender
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 29/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten verurteilt worden sind. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 115/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 28. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 76/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 410/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 14. Juli 2015 im Ausspruch über den Verfall des Wertersatzes aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 399/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 27. Mai 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung der Anrechnung von Zahlungen entfällt, die auf die einbezogene Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Duisburg vom 9. April 2013 geleistet wurden. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Die Anrechnung von Zahlungen auf die einbezogene Geldstrafe erfolgt kraft Gesetzes (§ 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB). Für ein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 378/15
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. Februar 2015 dahin geändert, dass dieser Angeklagte wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt wird. Die Einbeziehung einer Einzelstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 27. August 2014 und die Aufrechterhaltung der Adhäsionsentscheidung aus diesem Urteil entfallen. 2. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 276/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 6. Mai 2015 im Ausspruch über die Einziehung des Pkw Audi A 6, amtliches Kennzeichen , nebst Fahrzeugschlüssel aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 385/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten jeweils des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen schuldig sind, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II.2. bis II.5. der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 429/15