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JAHR
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 5. Mai 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen (§ 136a Abs. 1 StPO), kann auch dann...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 561/15
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 19. Februar 2015 wird, soweit es sie betrifft, mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Angeklagte des Subventionsbetrugs (nur) in sieben Fällen schuldig ist und dass im Strafausspruch die Einzelstrafe zu der Tat "Investitionszulage Bohr- und Fräszentrum CWS 2500" (Fall 3.2.d der Urteilsgründe, UA S. 25) entfällt. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 383/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte im Tatkomplex III der Urteilsgründe wegen Betruges zum Nachteil der S. -B. verurteilt worden ist und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 437/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird a) von der Anordnung der Einziehung abgesehen und die Verfolgung der Tat auf die anderen Rechtsfolgen beschränkt; b) das Urteil des Landgerichts Trier vom 7. September 2015 aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig sind; bb) im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass die Einziehungsanordnung entfällt. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 3. Jeder...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 534/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 29. Juni 2015 - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung - mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zu den äußeren Tatgeschehen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 521/15
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 6. Juli 2015 werden als unbegründet verworfen – das Rechtsmittel des Angeklagten W. im Hinblick auf ein offensichtliches Schreibversehen mit der Maßgabe, dass dieser zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt ist –, weil die Nachprüfung aufgrund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Ergänzend bemerkt der Senat: Soweit der Beschwerdeführer W....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 425/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 10. Juni 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 354/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24. Juni 2015 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 425/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 26. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 314/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18. März 2015 hinsichtlich sämtlicher Angeklagter jeweils unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 387/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 5. Januar 2015, soweit es die Angeklagte betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen in den Fällen 1, 5, 7, 8, 9, 10a bis 10c der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 328/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25. Juni 2015, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 473/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 1. Oktober 2015 - unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen - im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 543/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 384/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 26. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 433/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 30. März 2015, soweit es die Angeklagten betrifft, im Ausspruch über die Verfallsanordnungen dahin geändert, dass sich die Anordnungen des Verfalls von Wertersatz in Höhe von 8.000 € – gegen die Angeklagten P. und L. N. jeweils als Gesamtschuldner in Höhe von 7.000 € mit dem Angeklagten Q. N. und in weiterer Gesamtschuldnerschaft in Höhe von 1.000 € mit dem Angeklagten D. , – gegen den Angeklagten D. als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 376/15
Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes ist eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme sowie eines räumlich-zeitlichen Zusammenhangs dergestalt, dass es zu einer nötigungsbedingten Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Gewahrsamsinhabers über das Tatobjekt gekommen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 398/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 21. Mai 2015 aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Steuerhehlerei verurteilt ist (Tat II.2.), b) hinsichtlich der Feststellungen zum Zollwert des Tabakfeinschnitts sowie zur Höhe des insoweit hinterzogenen Zolls und der hinterzogenen Einfuhrumsatzsteuer und c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 530/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12. Dezember 2014 a) im Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte wegen besonders schweren Raubs in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchten besonders schweren Raubs, schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 378/15
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 29. Juli 2015 im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte im Fall II. 5 der Urteilsgründe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln verurteilt ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 528/15