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JAHR
Die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, mit der die Nebenbeteiligung eines Verfallsinteressierten abgelehnt wird, ist nicht gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 5 StPO anfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 24/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. Mai 2015 im Ausspruch über die Adhäsionsanträge wie folgt abgeändert: a) Der Anspruch des Adhäsionsklägers S. gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner auf Ersatz aller immateriellen Schäden aus dem Ereignis vom 10. September 2014 ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Es wird festgestellt, dass der Adhäsionskläger S. gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner einen Anspruch auf Ersatz aller künftigen materiellen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 585/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 1. Dezember 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 290/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 4. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 301/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. August 2015, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzug der Gesamtfreiheitsstrafe, aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 6/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Juni 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass im Fall II. 2 der Urteilsgründe die tateinheitliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung entfällt. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 504/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 2. Februar 2016 aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe, b) hinsichtlich des Verfalls und c) soweit das Landgericht festgestellt hat, dass hinsichtlich Beträgen in Höhe von 28.650,-- Euro und 12.972,12 Euro die Ansprüche Verletzter der Anordnung des Verfalls von Wertersatz entgegenstehen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 204/16
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 125/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 2. Dezember 2015 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 123/16
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 562/15
Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden sollen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 163/16
Gesetzesalternative Verurteilung (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei bei gleichzeitiger Verwirklichung des Tatbestands der Geldwäsche nach § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 182/16
1. Auf die sofortige Beschwerde des früheren Beschuldigten wird der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 13. November 2015 aufgehoben, soweit der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung sowie der Art und Weise ihres Vollzugs folgender verdeckter Ermittlungsmaßnahmen als unbegründet zurückgewiesen worden ist: a) Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen: Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom - 9. Oktober 2006 (1 BGs 134/2006) und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 12/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 25. September 2015 werden als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Auf die Einwendungen der Revisionen gegen die vom Landgericht angewandte betriebswirtschaftliche Methode kommt es für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nicht an. Denn die Kammer hat den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zum Stichtag 31. Oktober...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 63/16
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Stuttgart übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 43/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. November 2015 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 196/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 26. November 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 1 bis 17 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 233/16
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Dezember 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) hinsichtlich des Angeklagten V. ; b) hinsichtlich des Angeklagten J. , soweit er im Fall II. 1 der Urteilsgründe verurteilt und im Fall II. 7 der Urteilsgründe freigesprochen wurde, sowie im Gesamtstrafenausspruch; c) hinsichtlich des Angeklagten Ke. ; d) hinsichtlich des Angeklagten D. , soweit er im Fall II. 7 der Urteilsgründe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 493/15
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. April 2016 - Az.: 3 Ws 1031/15 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 183/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. August 2015 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten P. betrifft. 2. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das vorgenannte Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit er in den Fällen II.1, 5, 7, 9, 10 und 12 verurteilt wurde, b) im Strafausspruch. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 579/15