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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 7. Mai 2009 a) aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in Fall II. 1. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit werden die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen und der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig ist; im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 14. September 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Zu der auf die Verletzung des § 136 a StPO gestützten Rüge, mit der der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 620/09
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Juni 2009, soweit es ihn betrifft, im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision des Angeklagten S. und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 527/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. Juli 2009, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 558/09
1. Wird ein Gesetz, das für besonders schwere Fälle strafschärfend Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorsieht, nach Beendigung der Tat in der Weise geändert, dass die Regelbeispiele für besonders schwere Fälle in Qualifikationstatbestände umgewandelt werden, und hat der Täter nur den Grundtatbestand erfüllt, so ist gemäß § 2 Abs. 3 StGB die Neufassung des Gesetzes anzuwenden, wenn auf deren Grundlage Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist, weil die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 274/09
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 169/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. August 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 552/09
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 18. Juni 2009 werden verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt; der Angeklagte trägt die Kosten seiner Revision und die dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 533/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juli 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie zum erpresserischen Menschenraub verurteilt ist, b) im gesamten Strafausspruch. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 524/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 29. September 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Gesamtstrafe unterliegt ungeachtet der Reduzierung um ein Jahr denselben Bedenken, die dem Senatsbeschluss vom 5. August 2009 in dieser Sache zugrunde liegen. Zu neuer Verhandlung und Entscheidung über den Gesamtstrafausspruch - sowie über die Kosten der Revision - wird die Sache nunmehr an das Landgericht Dresden zurückverwiesen. Basdorf Raum Schaal König...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 541/09
1. Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall 2 c der Gründe des Urteils des Landgerichts Essen vom 17. August 2009 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 622/09
1. Ausnutzen einer Insidertatsache . 2. Bei verbotenen Insidergeschäften stellt der hierdurch erzielte Sondervorteil das Erlangte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dar .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 224/09
Wenn der Tatrichter einen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO), der auf substantiiert dargelegte methodische Mängel des (vorbereitenden) Erstgutachtens gestützt ist, allein mit der Begründung zurückweist, er verfüge selbst über die erforderliche Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO), darf er sich in den Urteilsgründen hierzu nicht dadurch in Widerspruch setzen, dass er seiner Entscheidung das Erstgutachten ohne Erörterung der geltend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 535/09
1. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Februar 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO dahingehend abgeändert, dass a) bei dem Angeklagten B. und gemäß § 357 StPO bei dem Angeklagten A. der angeordnete Verfall entfällt, b) gemäß § 357 StPO bei den Angeklagten B. und P. sowie bei der Nebenbeteiligten der angeordnete Verfall auf 753.851,12 € ermäßigt wird. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten B. sowie die Revision des Angeklagten K. werden nach § 349...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 254/09
Eine ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, ist im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 432/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 17. Juni 2009 wird verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen; jedoch hat er seine sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 444/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 14. Juli 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO dahingehend abgeändert, dass der Angeklagten wegen Untreue zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt ist und im Übrigen freigesprochen wird. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist; im Übrigen trägt der Angeklagte die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 488/09
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 8. Juni 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 442/09
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 10. Juli 2009 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 21. Dezember 2009 nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen. Die Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die durch den Angeklagten erhobene Rüge, die Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 528/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 4. August 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 509/09