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JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22. März 2010 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 28. Januar 2010 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 421/10
Eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben entfällt nicht deshalb, weil den zuständigen Finanzbehörden alle für die Steuerfestsetzung bedeutsamen Tatsachen bekannt waren und zudem sämtliche Beweismittel (§ 90 AO) bekannt und verfügbar waren .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 275/10
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16. Dezember 2009 wird a) das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StPO vorläufig eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II. 1. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen; b) das genannte Urteil im Schuldspruch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 420/10
Die DB Netz AG ist eine "sonstige Stelle" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB (Fortführung von BGH, 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214 und BGH, 19. Juni 2008, 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 312/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. März 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über die Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 421/10
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 18. Mai 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 485/10
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. Juni 2010, soweit es den Angeklagten T. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 536/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. Juli 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Adhäsions- und Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Zu Unrecht, diesen aber nicht beschwerend, hat das Landgericht den Angeklagten nicht auch eines tateinheitlich (vgl. BGH, Beschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 516/10
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a), Abs. 3 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die den freien Warenverkehr regelnden Art. 34, 36 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Strafvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke entgegenstehen, wenn bei einem grenzüberschreitenden Verkauf eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 213/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12. Februar 2010 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit festgestellt ist, dass hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 254.259,09 Euro die Ansprüche Verletzter der Anordnung des Verfalls von Wertersatz entgegenstehen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 372/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 20. April 2010 mit den Feststellungen - mit Ausnahme derjenigen zum objektiven Tatgeschehen - aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 453/10
Auf die Revisionen der Angeklagten S., K. und Ku. wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24. Februar 2010 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit diese Angeklagten verurteilt worden sind. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 434/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 16. September 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 433/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23. März 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 401/10
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 17. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 21/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 28. Mai 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zur Rüge, das Landgericht habe die Strafe zu Unrecht nicht gemäß § 46b Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemildert: Eine Milderung war hier gemäß...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 538/10
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 12. März 2010 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jedoch werden die Schuldsprüche dahin geändert, dass a) der Angeklagte Jan B. der versuchten räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 476/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bautzen vom 17. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 459/10
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 614/10