1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Juni 2014 a) in den Fällen 7 und 8 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und b) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen schuldig ist. 2. Die Sache wird, soweit sie die Fälle 7 und 8 der Urteilsgründe betrifft, an das Amtsgericht Hannover verwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. 4. Der Beschwerdeführer hat die Kosten...