1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 3. Dezember 2014, auch soweit es die Angeklagten M. und E. betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung schuldig sind. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.