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Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 5
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 7
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 6
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 8
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 21
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 19
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 17
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 20
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 22
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 18
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 1
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 4
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 3
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. § 2
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz)
  1. Gesetze
  2. EUBeitrG
  3. Inhaltsübersicht
1. NV: Das Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz. 2. NV: Zu den Spieleinsätzen i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG zählen nicht nur die in den Spielautomaten eingeworfenen Bargeldbeträge, sondern auch Gewinne, soweit sie sich der Spieler nicht auszahlen lässt, obwohl er dies könnte, sondern unmittelbar zum Weiterspielen verwendet, und zwar auch beim Spiel mit geldwerten Spielpunkten.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 51/10
NV: Vor 2005 geleistete Vorsorgeaufwendungen sind keine vorweggenommenen Werbungskosten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder um andere Altersvorsorgeaufwendungen handelt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 116/11
Die hälftige Hinzurechnung der Zinsen aus Darlehen der in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft zum Gewinn einer Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Nr. 1 GewStG 2002 verstößt weder gegen die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ABlEU 2003, Nr. L 157, 49) --Anschluss an das EuGH-Urteil vom 21. Juli 2011 C-397/09 "Scheuten Solar...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 30/08
NV: Beantragt ein nicht durch einen Prozessbevollmächtigen vertretener Kläger kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung, diese aufgrund einer gegenwärtigen zahnärztlichen Notfallbehandlung zu verlegen, und teilt er gleichzeitig mit, eine zahnärztliche Bescheinigung schnellstmöglich nachzureichen, ist das FG grundsätzlich verpflichtet, den Termin aufzuheben .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 64/11
1. NV: Die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nach § 110 Abs. 2 Satz 2 AO ist ausschließlich Sache des Antragstellers. Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat das FG den Antragsteller nicht über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern . 2. NV: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss innerhalb der Antragsfrist von einem Monat (§ 110 Abs. 2 Satz 1 AO) auch begründet werden...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 3/11