1. NV: Im Investitionszulagenrecht kann ein Betrieb, der mit Hilfe eines Harvesters Holz einschlägt und Rohholz erzeugt, auch dann dem Wirtschaftszweig Forstwirtschaft zugeordnet werden, wenn der Betrieb keine Waldflächen durch Forstung von Stammholz selbst bewirtschaftet . 2. NV: Da im Investitionszulagenrecht die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Zuordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe maßgeblich ist, kommt es auf die --ggf. abweichende-- ertragsteuerliche oder...