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GERICHT
JAHR
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 13
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 14
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 9
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 15
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 19
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 18
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 17
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 16
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 21
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
  1. Gesetze
  2. EUAHiG
  3. § 20
1. Für die Beurteilung, ob eine "Gesellschaft" i.S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1989/2008 vorliegt, ist die Rechtsordnung des Quellenstaats maßgeblich. Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts, in den USA als sog. S-Corporation nicht mit der dortigen Corporate Tax besteuert zu werden, ändert aus deutscher Sicht nichts an der Einordnung als juristische Person (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. August 2008 I R 39/07, BFHE 222, 509, BStBl II 2009, 234) . 2. Eine sog. S-Corporation,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 48/12
1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass ein inländischer Wohnsitz eines im Ausland studierenden Kindes nicht allein deshalb verneint werden kann, weil das Kind nach Abschluss des Studiums möglicherweise eine berufliche Karriere im Ausland beginnen wird. 2. NV: Ein rechtskundig vertretener Beteiligter kann eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht in der Regel dann nicht rügen, wenn er keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge gestellt hat und sich dem FG eine weitere...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 5/13
1. Ein Dienstverhältnis i.S. von § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 EStG 2002 hat mit dem tatsächlichen Dienstantritt beim Dienstberechtigten begonnen. Wird vor Erteilung der Pensionszusage der mit dem zusagenden Unternehmen geschlossene Anstellungsvertrag beendet und ein neuer Dienstvertrag geschlossen, so sind die Dienstzeiten aus dem ersten Rechtsverhältnis als sog. Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn deren Anrechnung für die im Verlauf des zweiten Dienstverhältnisses erteilte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 39/12
1. NV: Die Frage, ob bei der Einlage eines kapitalersetzenden Darlehens die zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, ist von grundsätzlicher Bedeutung. 2. NV: Erzielt der Steuerpflichtige aus seiner gewerblichen Tätigkeit im Jahr der Betriebsaufgabe sowohl einen laufenden Gewinn als auch einen Aufgabeverlust, ist der Aufgabeverlust nicht gewerbesteuerbar und darf für Zwecke der Gewerbesteuer nicht mit dem laufenden Gewinn verrechnet werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 244/12
NV: Wird mit dem Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung eine gefestigte Rechtsprechung in Frage gestellt (hier: Rechtfertigung des Instituts der Betriebsaufspaltung), so bedarf es neben einzelner Bedenken einer Auseinandersetzung mit den für diese Rechtsprechung tragenden Erwägungen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 96/12
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte
  1. Gesetze
  2. StAbzVeranlZÜV
  3. § 1
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte
  1. Gesetze
  2. StAbzVeranlZÜV
  3. § 2
Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
  1. Gesetze
  2. FVG1971§5Abs7S4StVV
  3. § 3
Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
  1. Gesetze
  2. FVG1971§5Abs7S4StVV
  3. § 1
Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
  1. Gesetze
  2. FVG1971§5Abs7S4StVV
  3. § 2