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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
NV: Der Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG entfällt im Regelfall, wenn der Kläger die Unterhaltsbedürftigkeit seiner Eltern nicht durch eine den inhaltlichen Vorgaben des BMF genügende Unterhaltsbescheinigung nachweist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 32/14
NV: Der Verlust einer Darlehensforderung sowie Aufwendungen zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung und Zahlungen auf Lieferantenverbindlichkeiten können auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Arbeitnehmer einer GmbH in einem Verwandtschaftsverhältnis zum alleinigen Gesellschafter steht .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 55/14
1. NV: Wird ein Vermögensgegenstand einer Person im Wege der Schenkung übertragen und wendet diese den Vermögensgegenstand freigebig einem Dritten zu, ist für die Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten darauf abzustellen, ob die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des geschenkten Gegenstands hat . 2. NV: Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 36/13
1. Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird. 2. Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 34/13
Eine Deckhengsthaltung, die gemessen am Flächenschlüssel gemäß § 51 Abs. 1a BewG auf einer ausreichenden Futtergrundlage erfolgt, ist auch dann der landwirtschaftlichen Nutzung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG zuzurechnen, wenn der Pferdesamen in einer betriebsfremden Besamungsstation gewonnen wird und die Hengste im Pferdesport als Dressurpferde verwendet werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 9/13
Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln (gegen R 1 EStR 2012) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 16/14
1. NV: Wird ein Vermögensgegenstand einer Person im Wege der Schenkung übertragen und wendet diese den Vermögensgegenstand freigebig einem Dritten zu, ist für die Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten darauf abzustellen, ob die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des geschenkten Gegenstands hat . 2. NV: Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 35/13
NV: Wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung des BFH zur einkommensteuerlichen Liebhaberei geltend gemacht, muss sich die Beschwerdebegründung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 18/15
NV: Durch § 21 Abs. 3 KStG 2002 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 2002 ausgeschlossen (Bestätigung der Rechtsprechung) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 7/14
Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks durch den Erbbauberechtigten oder einen Dritten unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der Grunderwerbsteuer. Der Kaufpreis ist nicht nach der sog. Boruttau'schen Formel aufzuteilen (Änderung der Rechtsprechung).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 8/14
NV: Die Branntweinsteuer entsteht nach § 139 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG a.F. infolge zweckwidriger Verwendung der Erzeugnisse auch in den Fällen, in denen das Erzeugnis zwar zur Herstellung der in § 132 Abs. 1 Nr. 4 BranntwMonG a.F. genannten Waren dient, jedoch von einem Dritten, der über keine Verwendererlaubnis verfügt, an einem vom Unternehmen des Erlaubnisinhabers entfernten Ort gelagert und verwendet wird.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 58/13
1. NV: Im Fall der Betriebsaufgabe sind eine letzte Schlussbilanz zur Ermittlung des laufenden Gewinns und eine Aufgabebilanz zur Ermittlung des Aufgabegewinns bzw. -verlusts aufzustellen . 2. NV: Ein förmlicher Revisionsantrag in der Revisionsbegründung ist entbehrlich, wenn sich die Beschwer des Revisionsklägers eindeutig aus dieser ergibt . 3. NV: Bei der Zurücknahme der Anschlussrevision ist diese kostenrechtlich als eigenständiges Rechtsmittel zu behandeln .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 48/13
1. Der Ausschluss als Arzneimittel zugelassener reiner Alkohol-Wasser-Mischungen in § 132 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG a.F. und § 152 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG verstößt gegen Art. 27 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 92/83/EWG . 2. Ein Anspruch, den zur Herstellung solcher Arzneimittel verwendeten Branntwein von der Steuer zu befreien, ergibt sich aus einer unmittelbaren Anwendung des Art. 27 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 92/83/EWG .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 22/14
1. NV: Ein Präparat, das nach den Angaben auf der Verpackung und der Verbraucherinformation der diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen infolge einer erhöhten Homocysteinspiegels dient, ist als eine prophylaktische Eigenschaften aufweisende Arzneiware zu qualifizieren und in die Position 3004 KN einzureihen. 2. NV: Die Kennzeichnung eines Produkts als ergänzende bilanzierte Diät oder als Präparat zur diätetischen Behandlung ist für dessen zolltarifliche Qualifizierung als Lebens- oder...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 10/13
Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten . Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen . Die Verjährungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch steuerrechtlich...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 37/13
NV: Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen, wenn mehrere Personen "gemeinsam" den Tatbestand des privaten Veräußerungsgeschäfts verwirklichen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 10/15
NV: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs im Sinne des § 356 Abs. 2 AO weder unterblieben noch unrichtig erteilt, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 S. 1 AO wiedergibt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 65/13
Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger anstelle der Regelungen des FreizügG/EU den Regelungen des AufenthG unterworfen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 127/14
1. NV: Nur wenn die erzielbaren Nettoerträge des überlassenen Wirtschaftsgutes im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, um die Versorgungsleistungen abzudecken, stellen diese kein Entgelt für das im Gegenzug überlassene Vermögen dar (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) . 2. NV: Dem Einkommensteuerrecht lässt sich keine generelle Geltung eines Korrespondenzprinzips für die wiederkehrenden Bezüge...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 47/15
NV: Der Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 21 EStG setzt voraus, dass die Darlehensmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt werden. Werden die Darlehensmittel zur Renovierung des selbstgenutzten Einfamilienhauses eingesetzt, ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 130/14