1. NV: Die Frage, "ob eine inkongruente Gewinnausschüttung, die der Nutzung von Verlustvorträgen dient, in einer Familiengesellschaft, deren Gesellschafter nahe Angehörige sind, rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Gewinne nach der Ausschüttung dem Mehrheitsgesellschafter überlassen werden", hat keine grundsätzliche Bedeutung. 2. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine zivilrechtlich ordnungsgemäß zu Stande gekommene inkongruente Gewinnausschüttung grundsätzlich steuerlich anzuerkennen...