1. NV: Für den fristgerechten Eingang einer per Telefax übermittelten Sendung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der unterschriebene Schriftsatz als solcher an das Gericht übermittelt worden ist. Wenn Doppel oder Anlagen zu dem Schriftsatz erst nach Fristablauf übermittelt werden, steht dies der Fristwahrung nicht entgegen . 2. NV: Es bleibt offen, ob das beim BFH verwendete Telefax-Empfangsgerät, das technisch nicht in der Lage ist, die Empfangszeit für einzelne Seiten einer aus mehreren...