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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
NV: Dem erneut gestellten Antrag auf Verlustfeststellung (betr. Verluste aus Termingeschäften) steht die bestandskräftige (ggf. auch mit fehlerhafter Begründung erfolgte) Ablehnung des ersten Antrags gleichen Inhalts entgegen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 126/12
Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist mit dem GG vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 36/10
1. NV: Eine BFH-Entscheidung ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, wenn das FG eine nur eingeschränkte Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA vorgenommen und die maßgebenden Rechtsprechungsgrundsätze allenfalls (vermeintlich) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat. Eine solche Überprüfung betrifft die Rechtsanwendung im Einzelfall, nicht aber eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen. 2. NV: Wird der Verfahrensmangel der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 174/11
NV: Die Rechtsfrage, "wie und wann eine Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum umsatzsteuerrechtlichen Unternehmensvermögen erfolgen kann, wenn wegen einer steuerfreien Vermietung ein Vorsteuerabzug wegen § 15 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes ausgeschlossen ist", ist durch das BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 42/09 (BFH/NV 2011, 1980) bereits geklärt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 109/11
1. NV: Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache aufgrund der Verfassungswidrigkeit einer Norm begehrt, muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift, sondern u.a. auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz angenommen wird. 2. NV: Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm mit der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 63/12
1. NV: Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sind sachlich gewerbesteuerpflichtig nur, wenn und solange sie einen Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuerrechts unterhalten. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht endet mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit (Bestätigung der Rechtsprechung) . 2. NV: Die werbende Tätigkeit einer GbR, deren Gegenstand die Herstellung und Verwertung eines Films ist, ist nicht beendet, solange sie die Filmrechte verwertet . 3. NV: Der durch die...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 60/11
1. NV: Aus einer objektiv negativen Gewinnprognose kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass der Steuerpflichtige auch subjektiv die Erzielung eines Totalgewinns nicht beabsichtigt hat. Ein solcher --widerlegbarer-- Schluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (Bestätigung der Rechtsprechung)...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 43/10
1. NV: Werden sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde von einem sachkundigen Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet, ist eine vorherige Entscheidung über das PKH-Begehren im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes nicht erforderlich . 2. NV: Mit einem pauschalen und nicht weiter substantiierten Vortrag wird kein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Geweicht dargelegt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 44/12
NV: Freiwillige Beiträge eines nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Kindes zu einer Lebensversicherung und zu einer privaten Rentenversicherung sind bei der Grenzbetragsprüfung für die Gewährung von Kindergeld nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 36/11
1. NV: Falsche Rechtsanwendung allein ist kein Revisionszulassungsgrund. 2. NV: Betrifft ein Verfahrensmangel eine verzichtbare Verfahrensvorschrift, so geht das Rügerecht durch Unterlassen rechtzeitiger Rüge verloren. 3. NV: Wenn der ordnungsgemäß geladene Beteiligte zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, verzichtet er auf die Wahrnehmung des Rügerechts.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 40/11
1. Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist. 2. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort im Sinne der Vorschrift ist (Anschluss an Senatsentscheidungen vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, und VI R 42/11, BFHE 236, 439). 3. Ein...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 78/10
1. NV: Auch wenn der Beschwerdeführer ausdrücklich nur die materiell-rechtlichen Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO bezeichnet, kann in den entsprechenden Ausführungen zugleich die zulässige Rüge eines Verfahrensmangels enthalten sein, sofern die Ausführungen sämtliche Tatsachen bezeichnen, die den Verfahrensmangel ergeben . 2. NV: Für die Festlegung der Reichweite der Rechtskraftwirkung des § 110 FGO ist zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Entscheidungsgegenstand" zu...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 138/11
NV: Ein zur Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO führender Verstoß des Finanzgerichts gegen den klaren Inhalt der Akten liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den Vorstellungen eines Beteiligten gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint. Insoweit würde es sich um materiell-rechtliche Fehler handeln, die grundsätzlich nicht zu einer Revisionszulassung führen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 53/12
Der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der arbeitsrechtlich geschuldete. "Zusätzlich" zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. der §§ 3 Nr. 33, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht. Nur solche schuldet der Arbeitgeber nicht ohnehin .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 54/11
Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 11/12
NV: Bei der Ermittlung des Veräußerungserlöses nach § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit die Gegenleistung für den Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen nicht in Geld, sondern in börsennotierten Namensaktien besteht, der Veräußerungspreis mit dem Börsenkurs zum Zeitpunkt der Abtretung der Aktien anzusetzen, so dass eine Anrechnungsabrede nicht zur Folge hat, dass lediglich die von den Vertragsparteien veranschlagte Höhe des Gesamtkaufpreises als Gegenleistung für die Veräußerung anzusehen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 90/12
Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung von Frisör-Dienstleistungen im Folgejahr gewähren, sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 45/09
NV: Schlachtkörper, deren Wassergehalt den in Art. 15 Abs. 1, Anhang VI Nr. 7 VO Nr. 543/2008 festgelegten Grenzwert überschreiten, haben keine handelsübliche Qualität . Die deshalb gebotene Versagung von Ausfuhrerstattung stellt kein Ausfuhrverbot dar .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 178/11
NV: Die gegenüber einer vermögensverwaltenden Untergesellschaft festgesetzte Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist auch dann im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Untergesellschaft zu berücksichtigen, wenn die Grunderwerbsteuer gesellschaftsintern nur von der an der Untergesellschaft beteiligten Obergesellschaft getragen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 65/12
1. Der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der arbeitsrechtlich geschuldete. "Zusätzlich" zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG werden nur freiwillig geleistete Fahrtkostenzuschüsse erbracht . 2. Die Sicherstellung der Verwendung von Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmer zu deren Erholungszwecken nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG setzt jedenfalls voraus, dass der Arbeitgeber über die Verwendung der Mittel Kenntnis hat .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 55/11