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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach Ergehen des Steuerbescheids habe S die --ihm vom FA auch elektronisch zur Verfügung gestellten-- Bescheiddaten lediglich mit den von ihm dem FA über die A-Software übermittelten Daten verglichen, was berufsüblich sei und keine Abweichungen ergeben habe. 4 Das FA lehnte den Änderungsantrag ab. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 33/12
...Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28) eingeführten § 32a Abs. 2 Satz 1 KStG kann, soweit gegenüber dem Gesellschafter ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ein Steuerbescheid gegenüber der Körperschaft, welcher der Vermögensvorteil zugewendet wurde, aufgehoben, erlassen oder...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 25/16
...Rechtsgrundlage hierfür ist § 174 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO). 19 a) Nach § 174 Abs. 2 Satz 1 AO ist ein fehlerhafter Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise in mehreren Steuerbescheiden zugunsten eines Steuerpflichtigen berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 42/11
...Denn die Änderung des Steuerbescheids unterbleibe nicht mangels steuerlicher Auswirkung auf die Steuerfestsetzung; vielmehr habe wegen der Verlustausgleichsbeschränkung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG durch den Einkommensteuerbescheid keine Regelung zur Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften getroffen werden können. 15 Das FA beantragt, das Urteil der Vorinstanz insoweit...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 28/17
...Mai 2006 die Vollziehung ihres Steuerbescheides widerruflich bis zur Erledigung des Rechtsstreits aus. Mit einem an die Klägerin adressierten Bescheid vom 6. Oktober 2009 setzte die Beklagte die Gewerbesteuer 2001 auf 13 363,00 DM (= 6 832,39 €) fest und erhob einen Verspätungszuschlag, nachdem der Steuermessbetrag für 2001 auf 2 905,00 DM (= 1 485,30 €) reduziert worden war....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 11/14
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 3/15 R
...NV: Anknüpfungspunkte für die Annahme eines groben Verschuldens i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO können sowohl Versäumnisse bei der Erstellung der Steuererklärung als auch bei der Überprüfung des noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheids sein. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 3. Juli 2014 4 K 2025/11 aufgehoben....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 20/15
...August 2007 ergangenen Körperschaftsteueränderungsbescheid der GmbH noch geändert werden durfte, die Änderungsvorschrift des § 32a KStG unzutreffend ausgelegt. 21 a) Nach § 32a Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG kann, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 30/12
...Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 32/08
...Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 37/11
...Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 159/11
...Senat XI B 32/10 Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung - Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt NV: Es ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer, die im Widerspruch zu einer später entwickelten oder geänderten Rechtsprechung steht, keinen Steuererlass...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 32/10
...Es berichtigte den Steuerbescheid nach § 129 der Abgabenordnung (AO) und setzte die Einkommensteuer unter Einbeziehung der Tarifprogression nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes auf nunmehr 2.795 € fest. 5 Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 45/10
...NV: Im Rahmen eines Billigkeitserlasses nach § 227 AO entspricht es bei unanfechtbar gewordenen Steuerbescheiden der Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit grundsätzlich den Vorrang haben soll vor dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit im Einzelfall. 1 Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 116...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 45/10
...Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587). 7 Im Streitfall bedarf die von der Klägerin aufgeworfene Frage keiner Klärung, denn sie ist so zu beantworten, wie es das FG getan hat. 8 § 169 Abs. 1 Satz 3 AO --wonach die Festsetzungsfrist gewahrt ist, wenn der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat-- dient der Wahrung der Behördeninteressen...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 66/10
...Ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung kann jedoch bestehen, wenn der Eintritt der Bestandskraft des in Frage stehenden Steuerbescheides gehindert werden soll, um ein noch bestehendes Wahlrecht der Veranlagungsart wahrzunehmen. 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und seine Ehefrau wurden auf jeweiligen Antrag für das Streitjahr (2000) getrennt zur Einkommensteuer veranlagt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 204/09
...Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) soll die Vollziehung eines Steuerbescheides (u.a.) ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX S 16/12
...Nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO darf eine Rechtsprechungsänderung eines obersten Gerichtshofes des Bundes bei "der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden". 3 Mit den Begriffen der Aufhebung oder Änderung verweist § 176 Abs. 1 AO nach seinem Wortlaut auf § 172 Abs. 1 Satz 1 AO (vgl. auch Koenig, in Pahlke/Koenig, 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 89/09
...Senat XI S 14/14 (AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom Lieferanten angegebene Rechnungsanschrift - Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO - ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Steuerbescheids, der bereits Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens ist - Anordnung einer Sicherheitsleistung im AdV-Verfahren) NV: Ob...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI S 14/14
...Die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind gegeben. 31 a) Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 45/14