...Die Frage, ob die Abgabe von Einkommenssteuererklärungen des Schuldners für den Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren zu seinen Regelaufgaben gehört, oder ob es sich um besondere Aufgaben im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV handelt und zu Lasten der Masse auf einen Steuerberater übertragen werden kann, ist nicht klärungsbedürftig....