...Der allgemeine Gleichheitssatz werde nicht dadurch verletzt, dass der Gesetzgeber für jede Wohnung deren Inhaber ohne weitere Unterscheidung einen einheitlichen Rundfunkbeitrag auferlege. 3 Mit der Revision macht die Klägerin insbesondere geltend, die Länder besäßen keine Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung des Rundfunkbeitrags, weil es sich hierbei um eine Steuer handele....