...Juni 2005. 3.5 Im Linienverkehr über 50 km sowie im grenzüberschreitenden Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr sind bezüglich Tagesruhezeit, Wochenruhezeit, Lenkzeiten und Pausen die in VO EG 561/2006 und gegebenenfalls im AETR festgelegten Zeiten maßgebend. 3.6 Arbeitszeiten im Gelegenheitsverkehr sind: ● Lenkzeiten (Dienst am Steuer) ● Arbeitsbereitschaft und Wartezeiten bis zu 3 Stunden je Arbeitsschicht...