...Allein die von der Antragstellerin in Zweifel gezogene Behauptung des Antragsgegners, sie habe ihn in der Vergangenheit in vielfältiger Weise geschädigt, etwa durch Körperverletzung, Verleumdungen im Internet, Anschwärzung beim Arbeitgeber, gezielte Indiskretionen, Unterschlagung von Briefen, Anzeigen bei der Polizei, Stalking, Beleidigung und Ähnliches sowie durch den Versuch, ihn in seinen Vermögensinteressen...